WohnhaussanierungDie Förderung „Wohnhaussanierung“ des Landes Steiermark umfasst die drei Förderschienen: "Umfassende energetische" Sanierung Zeitlich zusammenhängende Renovierungsarbeiten an der Gebäudehülle und/oder den haustechnischen Anlagen eines bestehenden Wohngebäudes. Weitere Förderungsvoraussetzungen finden Sie auf der Homepage der Abteilung 15-Wohnbauförderung. Es müssen mindestens drei der folgenden Teile der Gebäudehülle und haustechnischen Gewerke gemeinsam erneuert oder zum überwiegenden Teil in Stand gesetzt werden: Gebäudehülle:
Energetisch relevantes Haustechniksystem:
Es müssen folgende wärmetechnische Mindestanforderungen erfüllt werden (Bezüglich des A/V-Verhältnisses ist zwischen den Werten linear zu interpolieren. Das Ergebnis ist auf ganze Zahlen zu runden):
Für den Nachweis der Erfüllung der wärmetechnische Mindestanforderungen sind für jedes zu fördernde Gebäude zwei Energieausweise zu erstellen: Ein Bestands-Energieausweis der den Ist-Zustand des Gebäudes beschreibt und ein Sanierungs-Energieausweis der die geplanten Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt. Diese Energieausweise sind in der Datenbank ZEUS Steiermark zu speichern und je einmal inklusive Beilagen in Papierform der A15 vorzulegen. Die Förderung wird entweder als ein nicht rückzahlbarer 30%iger Annuitätenzuschuss für ein Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 14 Jahren oder einmalig als ein nicht rückzahlbarer Förderbeitrag von 15 % von den anerkannten geförderten Gesamtbaukosten Wohnung gewährt. Die Förderobergrenzen sind von der Anzahl der gewährten Öko-Punkte abhängig. >>> Auch der LandesEnergieVerein Steiermark bietet die Erstellung von Energieausweisen und Energieberatung für diese Förderschiene an (siehe Energieausweis - unsere Leistungen » » »)
Wenn weniger als drei Teile der Gebäudehülle und/oder haustechnischen Anlage gemeinsam saniert werden, kann um die Förderung "kleine Sanierung" angesucht werden. Weitere Förderungsvoraussetzungen finden Sie auf der Homepage der Abteilung 15-Wohnbauförderung. Gefördert werden:
Bei Durchführung von wärmedämmenden Maßnahmen sind folgende
Mindestwerte einzuhalten, ein Energieausweis ist für diese Förderung
nicht erforderlich:
Die Förderung besteht in der Gewährung von nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 15% zu Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Gemeinden und gemeinnützige Bauvereinigungen können für Sozialwohnungen zwischen einer Laufzeit von 10 Jahren oder 14 Jahren wählen.
>>> Der LandesEnergieVerein Steiermark bietet
Energieberatung für diese Förderschiene an. Bitte melden Sie sich online zur
Energieberatung an und geben Sie als Produkt WBF- Kleine Sanierung an. Wir
kontaktieren Sie und vereinbaren mit Ihnen einen Termin für die Energieberatung.
Die Kosten der Sanierungsberatung (Bestandsanalyse, Sanierungsvorschläge
Gebäude, Sanierungsvorschläge Heizung, Förderungsinformation,
ohne Energieausweisberechnung) beträgt EUR 120.-
inkl. MWSt.
Gleichzeitige Sanierung von mindestens 3 Wohnungen (Baubewilligung muss
mindestens 30 Jahre zurückliegen).
Bei Neuschaffung von Wohnraum (z. B. Dachboden-Ausbau) und bei Neubauteilen
gelten zusätzlich folgende wärmetechnische Mindestanforderungen (Bezüglich des
A/V-Verhältnisses ist zwischen den Werten linear zu interpolieren. Das Ergebnis
ist auf ganze Zahlen zu runden).
Die Förderung besteht in der Gewährung von nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 45% zu Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren. Gemeinden und gemeinnützigen Bauvereinigungen werden Förderungsdarlehen des Landes Steiermark (0,5% Verzinsung, Laufzeit 25 Jahre) gewährt. Für die Umsetzung von ökologischen Maßnahmen nach den Richtlinien der ökologischen Wohnbauförderung (ÖKÖ 3) kann ein nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag von EUR 7.-- je Quadratmeter förderbare Wohnnutzfläche gewährt werden. >>> Auch der LandesEnergieVerein Steiermark bietet die Erstellung von Energieausweisen und Energieberatung für diese Förderschiene an (siehe Energieausweis - unsere Leistungen » » »)
Details zur Förderschiene Wohnhaussanierung in der Steiermark finden Sie auf der Homepage der Abteilung 15-Wohnbauförderung.
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