Wohnhaussanierung

Die Förderung „Wohnhaussanierung“ des Landes Steiermark umfasst die drei Förderschienen:


"Umfassende energetische" Sanierung

Zeitlich zusammenhängende Renovierungsarbeiten an der Gebäudehülle und/oder den haustechnischen Anlagen eines bestehenden Wohngebäudes. Weitere Förderungsvoraussetzungen finden Sie auf der Homepage der Abteilung 15-Wohnbauförderung.  Es müssen mindestens drei der folgenden Teile der Gebäudehülle und haustechnischen Gewerke gemeinsam erneuert oder zum überwiegenden Teil in Stand gesetzt werden:

Gebäudehülle:

  • Fenster und Außentüren
  • Dachschrägen, Wände zum nicht beheizten Dachraum, oberste Geschoßdecke
  • Fassadenflächen (Außenwände)
  • Kellerdecke, Wände und Fußboden gegen das Erdreich

Energetisch relevantes Haustechniksystem:

  • Beheizungsanlage mit Fernwärme oder Biomasse als Energieträger
  • Solaranlage, Wärmepumpe zur Beheizung und/oder Warmwasserbereitung, Heizungsanlage mit Lüftungswärmerückgewinnung
  • Innovative Technologien (Photovoltaikanlage, Brennstoffzellen etc.)

Es müssen folgende wärmetechnische Mindestanforderungen erfüllt werden (Bezüglich des A/V-Verhältnisses ist zwischen den Werten linear zu interpolieren. Das Ergebnis ist auf ganze Zahlen zu runden):


Heizwärmebedarf (HWB-ref) in kWh/m² Bruttogeschossfläche und Jahr 

bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8

bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2

75

35

Für den Nachweis der Erfüllung der wärmetechnische Mindestanforderungen sind für jedes zu fördernde Gebäude zwei Energieausweise zu erstellen: Ein Bestands-Energieausweis der den Ist-Zustand des Gebäudes beschreibt und ein Sanierungs-Energieausweis der die geplanten Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt. Diese Energieausweise sind in der Datenbank ZEUS Steiermark zu speichern und je einmal inklusive Beilagen in Papierform der A15 vorzulegen.

Die Förderung wird entweder als ein nicht rückzahlbarer 30%iger Annuitätenzuschuss für ein Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 14 Jahren oder einmalig als ein nicht rückzahlbarer Förderbeitrag von 15 % von den anerkannten geförderten Gesamtbaukosten Wohnung gewährt. Die Förderobergrenzen sind von der Anzahl der gewährten Öko-Punkte abhängig.

>>> Auch der LandesEnergieVerein Steiermark bietet die Erstellung von Energieausweisen und Energieberatung für diese Förderschiene an (siehe Energieausweis - unsere Leistungen » » »)

 

 "Kleine" Sanierung

Wenn weniger als drei Teile der Gebäudehülle und/oder haustechnischen Anlage gemeinsam saniert werden, kann um die Förderung "kleine Sanierung" angesucht werden. Weitere Förderungsvoraussetzungen finden Sie auf der Homepage der Abteilung 15-Wohnbauförderung.  

Gefördert werden:

  • Verbesserungen an der thermischen Qualität von Außenbauteilen (Fenster/Außentüren, Dämmung der Außenwände, Kellerdecke, Dachschrägen/Wände zum nicht beheizten Dachraum bzw. obersten Geschoßdecke)
  • (Einzel)-Maßnahmen am Haustechniksystem (Fernwärmeanschluss, Biomasseheizung, Solaranlage, Elektroinstallation, Sanitärinstallation, Personenaufzug, Sicherheitsmaßnahmen usw.)
  • übrige Verbesserungsarbeiten (z.B. Neuschaffung von Wohnraum in bestehenden Gebäuden)
  • Substanz erhaltende Maßnahmen

Bei Durchführung von wärmedämmenden Maßnahmen sind folgende Mindestwerte einzuhalten, ein Energieausweis ist für diese Förderung nicht erforderlich:

Fenster bei Tausch des ganzen Elements (Rahmen und Glas)

1,35 W/m²K

Fensterglas (bei Tausch nur des Glases)

1,10 W/m²K

Außenwand

0,25 W/m²K

Dachschrägen / Wände zum nicht beheizten Dachraum / Oberste Geschoßdecke

0,20 W/m²K

Kellerdecke / Fußboden gegen Erdreich

0,35 W/m²K

Die Förderung besteht in der Gewährung von nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 15% zu Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Gemeinden und gemeinnützige Bauvereinigungen können für Sozialwohnungen zwischen einer Laufzeit von 10 Jahren oder 14 Jahren wählen.

>>> Der LandesEnergieVerein Steiermark bietet Energieberatung für diese Förderschiene an. Bitte melden Sie sich online zur Energieberatung an und geben Sie als Produkt WBF- Kleine Sanierung an. Wir kontaktieren Sie und vereinbaren mit Ihnen einen Termin für die Energieberatung. Die Kosten der Sanierungsberatung (Bestandsanalyse, Sanierungsvorschläge Gebäude, Sanierungsvorschläge Heizung, Förderungsinformation, ohne Energieausweisberechnung) beträgt EUR 120.- inkl. MWSt.
Online-Anmeldung zur Energieberatung » » »

 

 "Umfassende" Sanierung

Gleichzeitige Sanierung von mindestens 3 Wohnungen (Baubewilligung muss mindestens 30 Jahre zurückliegen).
Zumindest die Hälfte des Sanierungsaufwandes muss auf Verbesserungen entfallen. Kein Baubeginn vor Erhalt der Förderungszusicherung. Weitere Förderungsvoraussetzungen finden Sie auf der Homepage der Abteilung 15-Wohnbauförderung.  

Hinsichtlich der thermischen Qualität ist für die sanierten Gebäudebereiche dieselben Mindestanforderungen wie bei der „umfassenden energetischen Sanierung“ zu erfüllen:

Heizwärmebedarf (HWB-ref) in kWh/m² Bruttogeschossfläche und Jahr 

bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8

bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2

75

35

Bei Neuschaffung von Wohnraum (z. B. Dachboden-Ausbau) und bei Neubauteilen gelten zusätzlich folgende wärmetechnische Mindestanforderungen (Bezüglich des A/V-Verhältnisses ist zwischen den Werten linear zu interpolieren. Das Ergebnis ist auf ganze Zahlen zu runden).
 

 Heizwärmebedarf (HWB-ref) in kWh/m² Bruttogeschossfläche und Jahr 

bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8

bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2

45
(ab 1.1.2012: 36)

25
(ab 1.1.2012: 20)

Die Förderung besteht in der Gewährung von nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 45% zu Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren. Gemeinden und gemeinnützigen Bauvereinigungen werden Förderungsdarlehen des Landes Steiermark (0,5% Verzinsung, Laufzeit 25 Jahre) gewährt. Für die Umsetzung von ökologischen Maßnahmen nach den Richtlinien der ökologischen Wohnbauförderung (ÖKÖ 3) kann ein nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag von EUR 7.-- je Quadratmeter förderbare Wohnnutzfläche gewährt werden.

>>> Auch der LandesEnergieVerein Steiermark bietet die Erstellung von Energieausweisen und Energieberatung für diese Förderschiene an (siehe Energieausweis - unsere Leistungen » » »)

 

Details zur Förderschiene Wohnhaussanierung in der Steiermark finden Sie auf der Homepage der Abteilung 15-Wohnbauförderung.

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erstellt am: 04.05.2009 / aktualisiert am: 14.05.2010