Eigenheimförderung

Formulare und Informationsblätter

Was ist die "Stellungnahme der Energieberatungseinrichtung"?

Grundvoraussetzung für die Förderung ist die positive Stellungnahme einer amtlich anerkannten Energieberatungseinrichtung für das Bauvorhaben.
Der Bereich Bau & Energie des LandesEnergieVereines ist  Beratungs- und Einreichstelle und in diesem Bereich auch die zentrale Koordinationsstelle der Energieberatungseinrichtungen.

Die positive Stellungnahme besteht aus einer bautechnischen Energieberatung und der Berechnung der Förderungsenergiekennzahl. Grundlage dieser Berechnung ist ein Energieausweis des Gebäudes. Dieser kann von einer der amtlich anerkannten Energieberatungseinrichtungen erstellt werden. Selbstverständlich können Sie auch mit einem bereits erstellten Energieausweis (gemäß steiermärkischem Baugesetz) für die Stellungnahme einreichen.
Nähere Informationen zu erforderlichen Unterlagen, Fördervoraussetzungen und Kosten finden Sie auf dem Informationsblatt Stellungnahme der Energieberatungseinrichtung.

Wie komme ich zu einer positiven "Stellungnahme der Energieberatungseinrichtung"?

Für die Abwicklung des Förderungsansuchens ist es sinnvoll, schon in der Planungsphase eine Beratung in einer amtlich anerkannten Energieberatungseinrichtung in Anspruch zu nehmen.

Bitte übermitteln Sie uns vorab Ihre Einreichunterlagen (siehe Informationsblatt Stellungnahme der Energieberatungs-einrichtung) und melden Sie sich online für die Energieberatung an. Wählen Sie Produkt "Wohnbauförderung".

  • Sie haben bereits einen Energieausweis?
    Markieren Sie das Modul "Beratung Neubau".
  • Sie möchten, dass die Energieberatungseinrichtung den Energieausweis erstellt?
    Markieren Sie die Module "Beratung Neubau" und "Berechnung Neubau".
  • Bitte geben Sie im Notizfeld an, ob Sie uns die Unterlagen per Post oder Mail übermitteln oder ob Sie einen Rückruf bezüglich eines persönlichen Einreichtermins wünschen.

Online-Anmeldung zur Energieberatung » » »

  • Wir melden uns bei Ihnen, falls ihre Unterlagen unvollständig sind. Sobald die Berechnung bzw. Plausibilitätskontrolle des Energieausweises abgeschlossen ist, kontaktieren wir Sie und vereinbaren mit Ihnen einen Termin für die Energieberatung.
  • Bei der Energieberatung werden Sie über Ihre Förderungsenergiekennzahl informiert. Wird der Energieausweis von uns erstellt und ist die Energiekennzahl zu hoch, oder möchten Sie eine noch niedrigere Energiekennzahl erreichen, beraten wir gerne über Änderungsmöglichkeiten.
  • Wenn die Unterlagen vollständig bei uns aufliegen und Sie mit der errechneten Förderungsenergiekennzahl zufrieden sind, erhalten Sie die positive Stellungnahme der Energieberatungseinrichtung.

Welche Fördervoraussetzungen muss mein Eigenheim erfüllen?

Für den Erhalt der Eigenheimförderung muss eine normierte Förderungsenergiekennzahl von max. 45 kWh/m² pro Jahr erreicht werden. Neben dieser Basisförderung werden weitere Zuschläge gewährt. Detaillierte Informationen zu Fördervoraussetzungen und energierelevanten Zuschlägen finden Sie auf dem Informationsblatt Stellungnahme der Energieberatungseinrichtung.


Kontaktadresse Bereich Bau & Energie (LandesEnergieVerein Steiermark)

Persönliche Einreichungen und Beratungen sind nur nach Terminvereinbarung möglich!!!

Allgemeine Informationen zur Eigenheimförderung und Terminvereinbarungen:

Mag. Barbara Kleindienst-Papp
Tel.: (0316) 877 5162
Fax: (0316) 877 3970
Email: b.kleindienst@lev.at

Technische Anfragen:

Ingrid Mayrhofer
Tel.: (0316) 877 5439
Fax: (0316) 877 3970
Email: i.mayrhofer@lev.at

DI Alexander Ebner
Tel.: (0316) 877 4797
Fax: (0316) 877 3970
Email: a.ebner@lev.at

Liste der amtlich anerkannten Energieberatungseinrichtungen

als Download

LandesEnergieVerein Steiermark Burggasse 9/II
8010 Graz
Tel: +43 316 877 5161 oder 5162
Fax: +43 316 877 3970
Email:
bau@lev.at
Energieberatungsstelle Land Steiermark Burggasse 11
8010 Graz
Tel: +43 316 877 3955 oder 3413
Fax: +43 316 877 3412
Email:
energie@stmk.gv.at
Grazer Energieagentur Kaiserfeldgasse 13/I
8010 Graz
Tel: +43 316 811 84 813
Fax:
+43 316 811 84 89
Email:
office@grazer-ea.at
Energieagentur Stainz Technologiepark 1 (im TEZ)
8510 Stainz
Tel: +43 3463 700 10 265
Fax:
+43 3463 700 10 264
Email:
office@energieagentur-stainz.at
Lokale Energieagentur – LEA GmbH Auersbach 130
8330 Feldbach
Tel: +43 3152 8575 500
Fax:
+43 3152 8575 510
Email:
office@lea.at
Energieagentur Obersteiermark Holzinnovationszentrum 1a
8740 Zeltweg
Tel.: +43 3577 26664
Fax: +43 3577 26664 4
Email:
office@eao.st
Energieagentur Weststeiermark TZD - Technologiezentrum
Deutschlandsberg GmbH, Wirtschaftspark 2
8530 Deutschlandsberg
Tel.: +43 3462 40 50 60 od. +43 650 581 50 79
Fax: +43 3462 40 50 64
Email: g.brandstaetter@energie-agentur.at

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erstellt am: 12.09.2003 / aktualisiert am: 01.03.2010