EigenheimförderungFormulare und Informationsblätter
Was ist die "Stellungnahme der Energieberatungseinrichtung"? Grundvoraussetzung für die Förderung ist die positive
Stellungnahme einer amtlich anerkannten Energieberatungseinrichtung für das Bauvorhaben.
Die positive Stellungnahme besteht aus einer bautechnischen Energieberatung
und der Berechnung der Förderungsenergiekennzahl. Grundlage dieser
Berechnung ist ein Energieausweis des Gebäudes. Dieser kann von einer der
amtlich anerkannten Energieberatungseinrichtungen erstellt werden. Selbstverständlich können Sie auch mit einem bereits erstellten
Energieausweis (gemäß steiermärkischem Baugesetz) für die Stellungnahme einreichen. Wie komme ich zu einer positiven "Stellungnahme der Energieberatungseinrichtung"? Für die Abwicklung des Förderungsansuchens ist es sinnvoll, schon in der Planungsphase eine Beratung in einer amtlich anerkannten Energieberatungseinrichtung in Anspruch zu nehmen. Bitte übermitteln Sie uns vorab Ihre Einreichunterlagen (siehe Informationsblatt Stellungnahme der Energieberatungs-einrichtung) und melden Sie sich online für die Energieberatung an. Wählen Sie Produkt "Wohnbauförderung".
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Welche Fördervoraussetzungen muss mein Eigenheim erfüllen? Für den Erhalt der Eigenheimförderung muss eine normierte Förderungsenergiekennzahl von max. 45 kWh/m² pro Jahr erreicht werden. Neben dieser Basisförderung werden weitere Zuschläge gewährt. Detaillierte Informationen zu Fördervoraussetzungen und energierelevanten Zuschlägen finden Sie auf dem Informationsblatt Stellungnahme der Energieberatungseinrichtung.
Kontaktadresse Bereich Bau & Energie (LandesEnergieVerein Steiermark)Persönliche Einreichungen und Beratungen sind nur nach Terminvereinbarung möglich!!! Allgemeine Informationen zur Eigenheimförderung und Terminvereinbarungen: Mag. Barbara Kleindienst-Papp Technische Anfragen:
Liste der amtlich anerkannten Energieberatungseinrichtungenals Download
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