Neuerung Plausibilitätsprüfung des Energieausweises
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Ab 1. März 2010 (Einreichdatum Energieberatungseinrichtung) wird die Plausibilitätsüberprüfung des Energieausweises im Rahmen der Eigenheimförderung des Landes Steiermark auf bis zu 3 standardisierte Plausibilitätsüberprüfungen des Energieausweises beschränkt.
Ergibt die dritte Plausibilitätsüberprüfung, dass die Berechnung nicht richtig ist oder nicht dem bewilligten Einreichplan entspricht, wird eine negative „Stellungnahme der Energieberatungseinrichtung“ ausgestellt. Der Kunde hat die Möglichkeit die Wiederaufnahme seines Aktes zu beantragen. Jede Wiederaufnahme des Aktes inkludiert bis zu 3 weitere Plausibilitätsüberprüfungen und wird mit zusätzlichen Kosten in der Höhe von € 120,- (inkl. MWSt.) dem Kunden verrechnet.
Hinweis zur Berechnung von Energieausweisen für die
Eigenheimförderung der Steiermärkischen Landesregierung:
Für die Ermittlung der Förderkennzahl für die Eigenheimförderung des Landes Steiermark dürfen nur als Wohnnutzfläche deklarierte Gebäudeteile herangezogen werden. Beheizte Kellerräume/Dachböden dürfen nicht in der Energiebezugsfläche berücksichtigt werden und müssen als unbeheizt bewertet werden.
Die neuen Richtlinien finden Sie in unserem Informationsblatt Eigenheimförderung März 2010
Nähere Informationen zur Eigenheimförderung des Landes Steiermark finden Sie auf der Homepage der (Abteilung 15-Wohnbauförderung) und auf der Homepage des LandesEnergieVereins unter Eigenheimförderung.
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© LandesEnergieVerein Steiermark Burggasse 9/II A-8010 GRAZ Austria
eerstellt am: 02.03.2010 / aktualisiert am: 02.03.2010