Sanierungsscheck 2012

Thermische Gebäudesanierung im privaten Wohnbau im Rahmen der Sanierungsoffensive

Die österreichische Bundesregierung stellt für 2012 Mittel für Förderungen im Bereich des privaten Wohnbaus in Höhe von 70 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dieser Förderungsaktion sollen effiziente Klimaschutzprojekte unterstützt und damit ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen geleistet werden.

Die Förderung beträgt bis zu 20% der förderungsfähigen Kosten bzw. maximal 5.000 Euro für die thermische Sanierung und maximal 1.500 Euro für die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. mit Umweltzeichen kann ein Zuschlag von 500 Euro in Anspruch genommen werden.

Die Förderungsaktion 2012 startet mit 1. Februar 2012 mit der Veröffentlichung der Förderungskriterien und der entsprechenden Informationsmaterialien.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Natürliche Personen die(Mit-)Eigentümer/innen, Bauberechtigte oder Mieter/innen eines Ein- oder Zweifamilienhauses
Wohnungseigentümer/innen und Mieter/innen von Wohnungen im mehrgeschoßigen Wohnbau.

Was wird gefördert?

Gefördert werden thermische Sanierungen bestehender Gebäude, die älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung vor dem 01.01.1992). Die förderungsfähigen Kosten setzen sich aus den Kosten für das Material, die Montage sowie für die Planung (inkl. Energieausweis) zusammen. Beachten Sie dazu auch das Informationsblatt "Förderungsfähige Kosten" auf www.sanierungsscheck2012.at.

Förderungsfähige Projekt(teile)

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
  • Umstellung des Wärmeerzeugungssystems (Einbindung einer thermischen Solaranlage in das bestehende Heizungssystem, Umstieg auf ein Holzzentralheizungsgerät, Einbau einer Wärmepumpe)

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt bis zu 20% der förderungsfähigen Kosten bzw. maximal 5.000 Euro für die thermische Sanierung und maximal 1.500 Euro für die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. mit Umweltzeichen kann ein Zuschlag von 500 Euro in Anspruch genommen werden.

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses in der Höhe von maximal 20 % der förderungsfähigen Investitionskosten (bei Wohnungseigentum/-miete bezogen auf den aliquoten Anteil der förderungsfähigen Investitionskosten je Wohneinheit bzw. maximal im Ausmaß der Mietzins-/Entgelterhöhung bei Mietwohnungen) vergeben.
Abhängig von der durchgeführten Sanierungsmaßnahme und der daraus resultierenden Reduktion des Heizwärmebedarfs gelten darüber hinaus die folgenden maximalen Förderungshöhen:

Maßnahme

max. Förderungshöhe
(im mehrgeschoßigen Wohnbau pro Wohneinheit)

Zuschlag
Verwendung von Dämmstoffen ausnachwachsenden Rohstoffen oder mit Umweltzeichen

Umfassende Sanierung

5.000 Euro

500 Euro

Teilsanierung 30 %

3.000 Euro

Teilsanierung 20 %

2.000 Euro

Teilsanierung 10 %

nur im mehrgeschoßigen Wohnbau

1.000 Euro

Umstellung Wärmeerzeugungssystem

Ein- und Zweifamilienhäuser

1.500 Euro


Umstellung Wärmeerzeugungssystem

mehrgeschoßiger Wohnbau

1.000 Euro


Abwicklung

Einreichungen sind zwischen 20.02.2012 und 31.12.2012 möglich.

Alle Details zur Förderaktion und für Ihre Einreichung:

 

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erstellt am: 30.01.2012 / aktualisiert am: 30.01.2012