Sanierungsscheck 2012Thermische Gebäudesanierung im privaten Wohnbau im Rahmen der SanierungsoffensiveDie österreichische Bundesregierung stellt für 2012 Mittel für Förderungen im Bereich des privaten Wohnbaus in Höhe von 70 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dieser Förderungsaktion sollen effiziente Klimaschutzprojekte unterstützt und damit ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen geleistet werden. Die Förderung beträgt bis zu 20% der förderungsfähigen Kosten bzw. maximal 5.000 Euro für die thermische Sanierung und maximal 1.500 Euro für die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. mit Umweltzeichen kann ein Zuschlag von 500 Euro in Anspruch genommen werden. Die Förderungsaktion 2012 startet mit 1. Februar 2012 mit der Veröffentlichung der Förderungskriterien und der entsprechenden Informationsmaterialien.
Wer kann eine Förderung beantragen?Natürliche Personen die(Mit-)Eigentümer/innen, Bauberechtigte oder Mieter/innen eines Ein- oder Zweifamilienhauses Was wird gefördert?Gefördert werden thermische Sanierungen bestehender Gebäude, die älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung vor dem 01.01.1992). Die förderungsfähigen Kosten setzen sich aus den Kosten für das Material, die Montage sowie für die Planung (inkl. Energieausweis) zusammen. Beachten Sie dazu auch das Informationsblatt "Förderungsfähige Kosten" auf www.sanierungsscheck2012.at. Förderungsfähige Projekt(teile)
Wie hoch ist die Förderung?Die Förderung beträgt bis zu 20% der förderungsfähigen Kosten bzw. maximal 5.000 Euro für die thermische Sanierung und maximal 1.500 Euro für die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. mit Umweltzeichen kann ein Zuschlag von 500 Euro in Anspruch genommen werden. Die Förderung wird
in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses in
der Höhe von maximal 20 % der förderungsfähigen Investitionskosten (bei
Wohnungseigentum/-miete bezogen auf den aliquoten Anteil der förderungsfähigen
Investitionskosten je Wohneinheit bzw. maximal im Ausmaß der
Mietzins-/Entgelterhöhung bei Mietwohnungen) vergeben.
AbwicklungEinreichungen sind zwischen 20.02.2012 und 31.12.2012 möglich. Alle Details zur Förderaktion und für Ihre Einreichung:
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